Die Staatsanwaltschaft hat bekannt gegeben, dass es keinen Anfangsverdacht gegen Correctiv-Mitarbeiter gibt. Nach eingehender Prüfung der Vorwürfe wurde festgestellt, dass keine strafbaren Handlungen vorliegen. Dies ist ein wichtiger Schritt in der Aufklärung des Falls, der zuvor für Aufsehen gesorgt hatte. Correctiv, als renommierte Organisation im Bereich des investigativen Journalismus, kann somit wieder voll und ganz seiner wichtigen Arbeit nachgehen. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft unterstreicht die Bedeutung von Pressefreiheit und unabhängiger Berichterstattung in einer demokratischen Gesellschaft. Es bleibt nun abzuwarten, wie die weiteren Entwicklungen in diesem Fall aussehen werden und welchen Einfluss sie auf die Medienlandschaft haben werden.
Staatsanwaltschaft: Kein Anfangsverdacht gegen Correctiv-Mitarbeiter im Zusammenhang mit Berichterstattung
Die Staatsanwaltschaft Potsdam wird nicht gegen Mitarbeiter des Onlinemagazins Correctiv und weitere Angezeigte im Zusammenhang mit der Berichterstattung über ein Treffen radikaler Rechter ermitteln. Es bestehe kein Anfangsverdacht für verfolgbare Straftaten, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Gegen das Magazin und dessen Mitarbeiter waren unter anderem Strafanzeigen wegen Verletzungen der Vertraulichkeit des Wortes, des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen eingegangen. Das Magazin hatte unter dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“ am 10. Januar 2024 über ein Geheimtreffen in einer Potsdamer Villa berichtet.
Keine Straftaten vermutet: Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt nicht gegen Correctiv-Mitarbeiter
Eine der Anzeigen hatte die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy wegen der Bilder und möglicher Tonaufnahmen gestellt. Sie wolle Zugang zu eventuellen Ton- und Bildaufzeichnungen erhalten, um im positiven Fall auf Herausgabe dieser zu klagen und insbesondere Tonbandaufnahmen anschließend öffentlich zu machen, hatte Huy damals der dpa mitgeteilt. Die Staatsanwaltschaft Potsdam erklärte nun, dass keine Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass unautorisierte Tonaufnahmen des Treffens gefertigt wurden. Auch die Bildaufnahmen verletzten nicht die Grenzen des „höchstpersönlichen Lebensbereichs“, führte ein Sprecher der Behörde aus. Es seien keine Bilder festgestellt worden, die in geschützten Räumen im Sinne eines „letzten persönlichen Rückzugbereichs“ erstellt worden wären.
An dem Treffen radikaler Rechter am 25. November in Potsdam hatten neben dem früheren Kopf der Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, auch AfD-Politiker sowie einzelne Mitglieder der CDU und der sehr konservativen Werteunion teilgenommen. Sellner sprach bei dem Treffen in Potsdam über „Remigration“ – wenn Rechtsextremisten diesen Begriff verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll, auch unter Zwang.
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