Kunden von Gas- und Fernwärme sollten jetzt ihre Zählerstände ablesen.

Gas- und Fernwärmekunden sollten jetzt Zählerstände ablesen:

Die Kunden von Gas- und Fernwärme werden gebeten, ihre Zählerstände abzulesen, da dies für die korrekte Abrechnung von großer Bedeutung ist. Durch die Erfassung der aktuellen Zählerstände können Unstimmigkeiten vermieden werden, was zu einer genauen Abrechnung führt. Es ist wichtig, dass alle Kunden dieser Empfehlung folgen, um mögliche Fehler zu vermeiden. Die Ablesung der Zählerstände sollte zeitnah erfolgen, um eine reibungslose Abwicklung des Abrechnungsprozesses zu gewährleisten. Wir bitten alle Kunden, dieser Anweisung Folge zu leisten, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen.

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Gas- und Fernwärmekunden aufgepasst: Höhere Energiekosten ab April durch Mehrwertsteuererhöhung

Zum 1. April steigen die Mehrwertsteuersätze von Gas und Fernwärme von 7 wieder auf 19 Prozent. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich daher auf höhere Energiekosten einstellen. Energierechtsexperte Rico Dulinski von der Verbraucherzentrale Brandenburg rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, die mit Gas oder Fernwärme versorgt werden, zum 1. April ihren Zählerstand abzulesen und diesen an den Lieferanten zu übermitteln. Nur so könne man sicherstellen, dass dieser die verbrauchte Energie auch zum korrekten Preis abrechnet - sprich Verbräuche vor dem 1. April zum ermäßigten, Verbräuche ab dem 1. April mit dem regulären Steuersatz.

Ein Schritt, der nur für Gaskunden infrage kommt, weil Fernwärmekunden neben ihrem lokalen Anbieter keine Auswahlmöglichkeit bleibt. Für Gaskunden aber kann es sich laut Dulinski gerade jetzt lohnen, Preise zu vergleichen und Kündigungsmöglichkeiten zu prüfen. „Da die Preise für Strom und Gas in letzter Zeit weiter gesunken sind, kann damit die Umsatzsteuererhöhung in einigen Fällen sogar überkompensiert werden“, sagt er.

Gaspreis steigt ab April um Prozent: Verbraucher sollten Zählerstände übermitteln

Alleine aufgrund der Anpassung des Mehrwertsteuersatzes haben Verbraucherinnen und Verbraucher nicht das Recht, ihren Energievertrag außerordentlich zu kündigen. Informiert der Anbieter aber gleichzeitig über Preisanpassungen, sollten Sie genauer hinschauen. Ändert sich der Arbeitspreis, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und sich einen günstigeren Anbieter suchen.

Dem Vergleichsportal Verivox zufolge verursacht die Mehrwertsteueranpassung bei einer Familie mit einem Gasverbrauch von 20 000 Kilowattstunden durchschnittlich 220 Euro Mehrkosten pro Jahr. Das Vergleichsportal Check24 rechnet bei einem Singlehaushalt mit einem Verbrauch von 5000 Kilowattstunden im Schnitt mit einer um 52 Euro erhöhten Rechnung für das Jahr 2024.

Heike Becker

Ich bin Heike, Journalistin bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Fokus auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns dreht sich alles um Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Nachrichten. Meine Leidenschaft gilt dem Schreiben und der Berichterstattung über relevante Themen, die unsere Leserinnen und Leser interessieren. Mit fundierten Recherchen und einem kritischen Blick auf aktuelle Geschehnisse möchte ich dazu beitragen, dass unsere Leserschaft stets bestens informiert ist und sich eine fundierte Meinung bilden kann.

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