OLG Düsseldorf: Kampfsportschule muss das Logo Königreich Deutschland entfernen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem grundsätzlichen Urteil entschieden, dass eine lokale Kampfsportschule das Logo des Königreichs Deutschland von ihren Werbematerialien entfernen muss. Laut Gerichtsurteil verstößt die Verwendung des Logos gegen das Wappenrecht, das den Gebrauch von Hoheitszeichen reglementiert. Die Kampfsportschule hatte das Logo auf ihren Internetseiten, Flyern und Werbeplakaten verwendet, um eine vermeintliche Verbindung zum Deutschen Staat herzustellen. Das Gericht sah darin eine unzulässige Nutzung des Staatswappens und verpflichtete die Sportschule, die Verwendung des Logos einzustellen.
Gericht untersagt Kampfsportschule Königreich Deutschland
Das Oberlandesgericht hat einem Betreiber einer Kampfsportschule in Düsseldorf untersagt, sich als Königreich Deutschland zu bezeichnen. Die Verbraucherzentrale Hessen hatte Klage gegen den Betreiber erhoben, da er in seinem Impressum angab, dass die Räume des Studios dem Königreich Deutschland unterstünden und die Verfassung und Gesetze des Königreichs vorrangig zu wählen seien.
Das Gericht befand, dass die Angaben irreführend seien und den Eindruck erweckten, dass im Studio ein anderes Recht gelte als in der Bundesrepublik Deutschland. Der Betreiber muss das Logo des Königreichs entfernen und darf sich nicht mehr als Hauptsitz und Aufsichtsbehörde des Königreichs bezeichnen.
Reichsbürgerschule muss das gefürchtete Logo entfernen
Die Verbraucherzentrale Hessen hatte den Betreiber vor der Klage abgemahnt, jedoch hatte er nicht darauf reagiert. Der Inhaber des Sportstudios argumentierte, dass das Königreich Deutschland existiere und er daher das Logo verwenden dürfe. Der Senat des Oberlandesgerichts befand jedoch, dass die Angaben im Impressum unzulässig seien.
Die Gruppierung Königreich Deutschland wird im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbericht im Kapitel Rechtsextremismus erwähnt. Die Gruppe erweckt den Anschein, man könne sich durch einen Übertritt in den Fantasiestaat der Steuerpflicht entziehen.
Der Inhaber der Düsseldorfer Kampfsportschule ist den Behörden bekannt, da er Seminare für den Systemausstieg anbietet. Die Verbraucherschützer warnen vor solchen Gruppierungen, die Menschen mit falschen Versprechungen ködern.
Bei einem Verstoß gegen das Verbot drohen dem Betreiber nun bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder ersatzweise eine Ordnungshaft von sechs Monaten.
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