Reichsbürger-Chef Tino Chrupalla verliert Rechtsstreit gegen Partei-Ausschluss

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Reichsbürger-Chef Tino Chrupalla verliert Rechtsstreit gegen Partei-Ausschluss

Der von der Alternative für Deutschland (AfD) ausgeschlossene Tino Chrupalla, Chef der sogenannten Reichsbürgerbewegung, hat einen Rechtsstreit gegen seinen Ausschluss aus der Partei verloren. Das Landgericht Dresden hat die Klage Chrupallas gegen den Bundesvorstand der AfD abgewiesen. Damit ist der Ausschluss des umstrittenen Politikers aus der Partei rechtskräftig. Chrupalla war aufgrund seiner umstrittenen Äußerungen und seiner Nähe zur Reichsbürgerbewegung, die von vielen als rechtsextremistisch eingestuft wird, in die Kritik geraten. Der Konflikt zwischen Chrupalla und der AfD-Führung hatte sich in den letzten Monaten zugespitzt, bevor der Bundesvorstand schließlich den Ausschluss beschloss.

OLG München: Klageerzwingungsantrag von Tino Chrupalla gegen Parteiausschluss abgewiesen

Der mysteriöse Fall um eine vermeintliche Attacke auf AfD-Chef Tino Chrupalla bei einer Wahlkampfveranstaltung im bayerischen Ingolstadt ist juristisch endgültig vom Tisch. Das Oberlandesgericht München (OLG) wies in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss eine Beschwerde des AfD-Politikers gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft als unzulässig zurück. Gegen den Beschluss des OLG ist kein weiteres Rechtsmittel möglich.

Die Hintergründe

Die Hintergründe

Chrupalla hatte im vergangenen Oktober eine Wahlkampfveranstaltung zur bayerischen Landtagswahl in Ingolstadt unter Verweis auf Übelkeit, Schwindel und Kopfschmerzen abgebrochen und war in eine Klinik gebracht worden. Chrupalla gab an, in den rechten Arm gestochen worden zu sein. Die AfD verlautbarte damals, dem Parteichef sei eine unbekannte Substanz gespritzt worden.

Die Behörden leiteten Ermittlungen wegen des Verdachts auf Körperverletzung gegen Unbekannt ein. Eine medizinische Untersuchung nach dem Vorfall wies den Ermittlern zufolge einen etwa fünf Millimeter tiefen Einstich nach. Wie dieser entstanden war, blieb unklar. Der Einstich sei am ehesten von einer Pinnnadel verursacht worden, hieß es. Konkrete Anhaltspunkte für eine Injektion oder Vergiftung fanden die Ermittler nicht. Nichts habe zudem auf einen Anschlag schließen lassen.

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt stellte das Ermittlungsverfahren daher im Dezember ein. Einer Beschwerde Chrupallas dagegen folgte die Generalstaatsanwaltschaft in München nicht, weshalb der AfD-Politiker einen sogenannten Klageerzwingungsantrag stellte.

Das Urteil des OLG

Das Urteil des OLG

Das OLG wies den Antrag jedoch als unzulässig zurück. Das Gericht begründete dies unter anderem mit Formfehlern. Die Antragsschrift habe sich in einer fragmentarischen Schilderung des Vorfalls und vagen Andeutungen erschöpft, erklärte das OLG am Freitag. Eine nachvollziehbare Auseinandersetzung mit der staatsanwaltschaftlichen Beweiswürdigung fehle ebenfalls. Ohnehin könne ein Klageerzwingungsverfahren nur mit dem Ziel geführt werden, die Anklageerhebung gegen einen bestimmten Menschen zu erzwingen.

Holger Peters

Ich bin Holger, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Durch meine fundierten Recherchen und mein Gespür für relevante Themen trage ich dazu bei, unseren Lesern stets aktuelle und informative Inhalte zu präsentieren. Mein Ziel ist es, die Vielfalt und Tiefe der deutschen Nachrichtenlandschaft abzubilden und unseren Lesern einen umfassenden Überblick über das Geschehen im Land zu bieten.

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