Schwalmtal: Hundeführer müssen Hunde in das Steuerrecht anmelden

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Schwalmtal: Hundeführer müssen Hunde in das Steuerrecht anmelden

Seit Kurzem müssen Hundeführer in der Gemeinde Schwalmtal ihre Hunde in das Steuerrecht anmelden. Diese neue Regelung betrifft alle Hundebesitzer, die ihren Wohnsitz in Schwalmtal haben. Die Anmeldung der Hunde ist nun Pflicht, um die Steuerpflicht zu erfüllen. Die Gemeinde Schwalmtal möchte damit die Hundesteuer besser verwalten und die Einnahmen für die Gemeindekasse erhöhen. Die Anmeldung kann online oder persönlich bei der Gemeindeverwaltung vorgenommen werden.

Hundehalter aufgepasst: Hunde müssen steuerrechtlich angemeldet werden!

Wer denkt, dass er sein Geld vor dem Finanzamt verstecken kann, indem er es unter der Matratze seiner Tante zweiten Grades in Luxemburg deponiert, irrt sich. Für Hundehalter ist dies keine Lösung, wenn sie sich vor der Hundesteuer drücken wollen. Denn dann ist Hasso oder Waldi weg.

Also tun Halter, die ihren Vierbeiner noch nicht angemeldet haben, gut daran, dem Aufruf der Gemeindeverwaltung zu folgen und ihre Tiere zwecks Besteuerung anzumelden. Bei nicht ordnungsgemäßer Anmeldung der Hunde kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, droht die Verwaltung. Und fügt gnädigerweise hinzu: Für alle verspäteten Anmeldungen, die noch bis zum 31. Mai 2024 bei der Gemeinde Schwalmtal eingehen, wird von der Einleitung eines Bußgeldverfahrens abgesehen.

Grundlage für die Aufforderung

Grundlage für die Aufforderung

Grundlage dieser Aufforderung ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde, der zufolge Halter eines Hundes verpflichtet sind, ihr Tier innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt steuerrechtlich anzumelden. Das geht im Rathaus beim Bürgerservice, aber auch online über die Internetseiten der Gemeinde unter der Adresse www.schwalmtal.de.

Die Kosten: Der erste Hund kostet 80 Euro im Jahr, zwei Hunde kosten jeweils 120 Euro und für drei oder mehr Hunde werden jeweils 150 Euro fällig. Ein höherer Steuersatz gilt für Hunde bestimmter Rassen (erster Hund: 300 Euro, zwei Hunde: 360 Euro je Hund, drei Hunde: 420 Euro je Hund). Für ein Tier aus einer als gefährlich eingestuften Rasse müssen 600 Euro, für zwei gefährliche Hunde je 720 Euro sowie für drei oder mehr Hunde je 840 Euro entrichtet werden.

Welche Rassen betroffen sind, ist unter der Adresse www.schwalmtal.de/hundesteuer aufgeführt. Dort sind auch Informationen zu finden, welche Hunde auf Antrag steuerbefreit werden können (beispielsweise Blindenhunde) und wann Steuerermäßigung möglich ist.

Halter bekommen bei der Anmeldung eine Hundemarke ausgehändigt, an deren Farbe leicht zu erkennen ist, ob sie noch aktuell ist. Denn, so eine Sprecherin der Gemeinde: „Unser Ordnungsamt kontrolliert, ob in den Haushalten Hunde leben. Da wird dann in der Regel geklingelt, manchmal laufen die Hunde aber auch schon im Garten rum und machen sich bemerkbar.“

Ein Aufwand, der sich lohnt: Durch die Hundesteuer hat die Gemeinde 2023 insgesamt rund 200.900 Euro eingenommen. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 waren 2184 Hunde gemeldet.

Dirk Werner

Als Redaktionsleiter von Real Raw News habe ich eine umfangreiche Erfahrung im Journalismus gesammelt. Mit einem starken Fokus auf nationale Nachrichten in Deutschland decke ich als digitaler Generalist Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Ereignisse ab. Mein Ziel ist es, unseren Lesern stets fundierte und relevante Informationen zu liefern und sie mit spannenden Geschichten zu begeistern. Mit meiner langjährigen Expertise in der Branche stehe ich für eine professionelle und qualitativ hochwertige Berichterstattung.

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