- Schwarz-Rots verärgert Bürgerenergie-Gesellschaften in Nordrhein-Westfalen
- NRW-Regierung strebt nach Lenkung des Windkraftausbaus - Kommunen warnen vor Unwirksamkeit
- Kritik an der geplanten Lenkung des Windkraftausbaus
- Das Ziel: 1000 Windräder bis Ende der Legislaturperiode
- Kommunen warnen vor Unwirksamkeit
- Die Folgen: Verlust von Investitionen und Unsicherheiten
- Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie reagiert
- Die Reform des Landesplanungsgesetzes
- Kritik von Seiten der Opposition
Schwarz-Rots verärgert Bürgerenergie-Gesellschaften in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen herrscht Unmut bei den Bürgerenergie-Gesellschaften. Die von der schwarz-roten Landesregierung geplante Energiewende sorgt für großes Unbehagen unter den erneuerbaren Energien. Viele Bürgerinitiativen und Genossenschaften fühlen sich von der Politik enttäuscht und ignoriert. Die geplanten Änderungen am Energiegesetz würden die Existenz vieler Bürgerenergie-Gesellschaften bedrohen. Die Bürgerinitiativen fordern von der Landesregierung, ihre Interessen stärker zu berücksichtigen und die erneuerbaren Energien zu fördern.
NRW-Regierung strebt nach Lenkung des Windkraftausbaus - Kommunen warnen vor Unwirksamkeit
In Nordrhein-Westfalen rebellieren mehrere Kommunen gegen Pläne der Landesregierung in Sachen Windkraftausbau. In einem wütenden Schreiben an NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) haben Vertreter von Bürgerenergie-Gesellschaften aus dem Kreis Steinfurt vor Änderungen am Landesplanungsrecht gewarnt.
Kritik an der geplanten Lenkung des Windkraftausbaus
Kritik entzündet sich daran, dass künftig die Bezirksregierungen Genehmigungsverfahren für neue Windkraftanlagen aussetzen können, bis die sogenannten Regionalpläne in Kraft sind, die allerdings noch bis Ende 2025 abgestimmt werden. Ein Rückschlag für das erklärte Ziel Nordrhein-Westfalens, erste klimaneutrale Energieregion Europas zu werden und dafür bis zum Ende der Legislaturperiode den Bau von mindestens 1000 Windrädern zu ermöglichen.
Das Ziel: 1000 Windräder bis Ende der Legislaturperiode
Auslöser des Streits ist das komplizierte Verfahren, mit dem NRW die Zielvorgaben des Bundes beim Windkraftausbau erfüllen will. 1,8 Prozent der Landesfläche (61.400 Hektar) sollen für neue Anlagen genutzt werden. Das Mittel dafür ist die Ausweisung von geeigneten Flächen über die Regionalpläne.
Kommunen warnen vor Unwirksamkeit
In dem Brief, der unserer Redaktion vorliegt, zeigen sich die Verantwortlichen aus dem Kreis Steinfurt entsetzt über die Pläne für eine solche Lenkung und skizzierten deren Folgen. Demnach hätten viele Kommunen damit begonnen, frühere Windkraft-Konzentrationszonen in ihren eigenen Flächennutzungsplänen zu kippen. Grund dafür ist, dass sie aufgrund der neuen Bundesgesetzgebung im Baugesetzbuch einfacher und schneller planen und bauen wollen.
Die Folgen: Verlust von Investitionen und Unsicherheiten
Allein in den Kommunen Saerbeck, Greven, Nordwalde, Laer und Metelen seien auf diesem Wege neun Verfahren für 47 Windenergieanlagen (280 Megawatt) angestoßen worden, die nun potenziell vor dem Aus stünden. Es handle sich überwiegend um Bürgerwindparks, von denen also die Kommunen profitierten. Es herrsche eine entsprechend hohe Akzeptanz in der Bevölkerung vor.
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie reagiert
Konfrontiert mit den Vorwürfen beschwichtigt das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie von Mona Neubaur (Grüne): Es seien die Kommunen gewesen, die eine lenkende Regelung für den Windenergieausbau erbeten hätten, sagte eine Sprecherin auf Anfrage unserer Redaktion.
Die Reform des Landesplanungsgesetzes
„Der Windenergieausbau soll bereits jetzt auf die planerisch vorgesehenen Flächen gelenkt werden.“ Hierzu solle die an diesem Mittwoch im Landtag diskutierte Reform des Landesplanungsgesetzes eine Option bieten. „Danach können Genehmigungsanträge in Einzelfällen ausgesetzt werden, wenn die Planverfahren für die neuen Windenergiebereiche erheblich erschwert werden. Ein Moratorium ist damit ausdrücklich nicht verbunden“, sagte sie.
Kritik von Seiten der Opposition
Die Opposition ist in jedem Fall alarmiert. André Stinka, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, sagte, Juristen hätten in einer kürzlich erfolgten Anhörung davor gewarnt, das Gesetz so nicht zur Abstimmung zu stellen, weil mit ihm rückwirkend bis weit in Jahr 2023 hinein erfolgte Genehmigungen aufgeschoben werden könnten.
„Schwarz-Grün erhebt sich über die Planungshoheit der Kommunen, die im bisherigen Planungsrecht einvernehmlich neue Windanlagen planen konnten. Wir fordern CDU und Grüne auf, sich dem Sachverstand der Expertinnen und Experten und den Warnungen aus der Windbranche nicht zu verschließen, das Landesplanungsgesetz in dieser Form nicht zu beschließen und für den Übergangszeitraum beim bisherigen Planungsrecht zu bleiben.“
Schreibe einen Kommentar