Tesla: Baumhäuser im Camp dürfen bleiben
In einer überraschenden Wendung hat das Bayerische Verwaltungsgericht entschieden, dass die Baumhäuser im Tesla-Camp in Grünheide bleiben dürfen. Die Umweltschützer, die sich in den Bäumen verschanzt haben, um den Baustopp des Tesla-Werks zu erreichen, können sich vorerst entspannt zurücklehnen. Die Richter haben den Antrag der Umweltschützer auf Baustopp abgelehnt und damit den Weg für den Weiterbau des Werkes frei gemacht.
Tesla: Baumhäuser im Camp dürfen bleiben
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat am Donnerstag eine Beschwerde der Brandenburger Polizei als Versammlungsbehörde zurückgewiesen. Damit dürfen die Baumhäuser im Protestcamp gegen die Erweiterungspläne des US-Autobauers Tesla in Grünheide vorerst bleiben.
OVG bestätigt Entscheidung zum Tesla-Protestcamp
Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte zuvor zugunsten des Protestcamps entschieden. Eine Räumung des Camps in der Nähe des einzigen europäischen Autowerks von Tesla-Firmenchef Elon Musk ist damit vorerst nicht möglich. Der Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar.
Polizei hatte Auflagen erteilt, die neben dem Abbau der Baumhäuser ein striktes Betretungsverbot der Bauten im gesamten Camp vorsahen. Die Aktivisten lehnten dies ab und gingen gegen die Auflagen mit einem Eilantrag am Verwaltungsgericht vor.
Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte Mitte März entschieden, dass die Auflagen der Polizei nicht im gebotenen Maße den grundrechtlichen Schutz der Versammlungsfreiheit berücksichtigen. Die Brandenburger Polizei legte gegen die Entscheidung Beschwerde beim OVG Berlin-Brandenburg ein.
Habeck kritisiert Tesla-Proteste: Die geplante Erweiterung in Grünheide wird von Umweltschützern und Anwohnern kritisiert. Die Aktivisten besetzen seit Ende Februar einen Teil eines Landeswaldes nahe der Fabrik des E-Autoherstellers in der Nähe von Berlin. Sie errichteten auch Baumhäuser. Ihr Ziel ist es, eine Rodung des Waldstücks im Zuge einer geplanten Erweiterung des Geländes mitsamt Güterbahnhof zu verhindern.
Die Polizei hatte die Aufforderung zum Rückbau der Baumhäuser mit einem hohen Gefährdungspotenzial für die Menschen in dem Camp begründet. Die Aktivisten lehnten dies ab, weil die Baumhäuser elementarer Bestandteil ihres Protestes seien.
Ob das Camp nach dem 20. Mai weiter in der Form bestehen darf, entschied das OVG nicht. Ursprünglich war die Waldbesetzung bis zum 20. Mai angemeldet. Eine Verlängerung des Protestes sei aber bereits angemeldet worden, sagte eine Sprecherin der Initiative Tesla stoppen.
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