Tipps: Wo Ihre Gestaltungsfreiheit auf Balkon und Garten endet

Ratgeber: Wo Ihr Gestaltungsfreiraum bei Balkon und Garten endet​

Beim Gestalten von Balkonen und Gärten gibt es viele Möglichkeiten, um Ihrer Kreativität freien Lauf zu lassen. Doch wo endet Ihr Gestaltungsfreiraum? Dieser Ratgeber bietet Ihnen wertvolle Hinweise und Tipps, um gesetzliche Vorgaben und Nachbarschaftsrechte zu beachten. Ob es um die maximale Höhe von Pflanzen auf dem Balkon oder den Abstand zu Nachbargrundstücken im Garten geht, hier erfahren Sie, wie Sie rechtlich auf der sicheren Seite bleiben. Nutzen Sie diesen Ratgeber, um Ihren Balkon und Garten optimal zu gestalten und gleichzeitig Konflikte zu vermeiden.

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Balkon und Garten gestalten: Wo endet die Freiheit?

Der Frühling steht vor der Tür. Manch einer bekommt jetzt Lust, sich seinen Balkon oder Garten nach eigenen Wünschen zu gestalten. Das ist zwar grundsätzlich in Ordnung, doch der Freiheit sind durchaus Grenzen gesetzt. Mieterinnen und Mieter sollten diese kennen. Bei der Gestaltung des Balkons können Mietparteien ihrer Kreativität noch weitestgehend freien Lauf lassen. Pflanzen, Außenteppich und Balkonmöbel können nach Belieben aufgestellt werden. Auch ein Sichtschutz bis zur Höhe der Balkonbrüstung und ein Sonnenschirm im Schirmständer oder an einer rückstandsfrei zu entfernenden Halterung benötigen keine Genehmigung, teilt der Mieterverein München mit. Sofern Blumenkästen gut befestigt seien und von ihnen keine Gefahr für Passanten oder Nachbarn ausgehe, dürften auch diese den Balkon schmücken.

Ratgeber für Mieter: Freiheit bei Balkon und Garten hat auch Grenzen

Allerdings: Herunterlaufendes Gießwasser und herabfallende Blüten dürften andere Mietparteien und die Fassade des Hauses nicht übermäßig beanspruchen. Ist das der Fall, brauchen die Blumen einen anderen Platz. Die Grenzen lägen immer dort, wo sich andere gestört fühlen, der Gesamteindruck des Hauses beeinträchtigt oder das Eigentum des Vermieters beschädigt wird, so der Mieterverein weiter. Das fängt schon bei rankenden Pflanzen an, die das Mauerwerk des Hauses in Mitleidenschaft ziehen. Auch fest installierte Markisen dürfen aus diesem Grund nicht ohne Zustimmung des Vermieters angebracht werden.

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Klaus Schmitz

Ich bin Klaus, ein Experte und leidenschaftlicher Autor für Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über aktuelle Ereignisse in den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Sport. Ich bin stets bestrebt, unseren Lesern fundierte und aktuelle Informationen zu liefern, die sie informieren und zum Nachdenken anregen. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Journalismus und meiner Liebe zur deutschen Sprache bin ich stolz darauf, Teil des Teams von Real Raw News zu sein.

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