Titel: EU-Sonderermittlung: Aufklärung über Meta-Konzerns Kaninchenbau-Effekt
Die Europäische Union hat eine Sonderermittlung gegen den Meta-Konzern eingeleitet, um den sogenannten Kaninchenbau-Effekt aufzuklären. Dabei geht es um die Frage, ob der Konzern durch seine dominanten Marktstellung den Wettbewerb behindert und den Verbrauchern schadet. Die EU-Kommission hat erste Ermittlungsschritte unternommen, um die Vorwürfe zu untersuchen. Der Vorwurf lautet, dass Meta durch seine marktbeherrschende Stellung den Wettbewerb behindert und somit den Verbrauchern schadet. Die Aufklärung soll Klarheit über die Vorgänge im Meta-Konzern bringen und mögliche Wettbewerbsverstöße aufdecken.
EUSonderermittlung: Aufklärung über Meta-Konzerns Kaninchenbau-Effekt
Die EU-Kommission hat ein weiteres Verfahren gegen den Meta-Konzern eröffnet, weil dieser Verdacht besteht, dass der Konzern vor allem Kinder und Jugendliche vor Suchtmechanismen nicht ausreichend schützt.
Der Kaninchenbau-Effekt
Psychologen beschreiben den Kaninbenbau-Effekt, wenn Menschen immer tiefer in etwas verstricken und nicht wieder herausfinden - so wie Kinder, die von den Algorithmen in eine Scheinwelt gesogen werden, auf immer mehr Videos klicken und dabei Raum, Zeit und Realität aus dem Blick geraten.
Die EU-Kommission hat Bedenken, dass Facebook und Instagram Verhaltenssucht fördern könnten und dass die Methoden der Altersüberprüfung, die Meta in seinen Diensten eingeführt hat, nicht ausreichend sind.
Ziele der Untersuchung
Die EU-Kommission will mit der Untersuchung die geistige und körperliche Gesundheit junger Menschen schützen. Die Kommission wird prüfen, ob der Meta-Konzern die Risiken auf seinen Plattformen ausreichend minimiert.
Weitere Verfahren
Die EU-Kommission hat bereits eine ganze Reihe von Verfahren vorbereitet und eingeleitet. Eines davon läuft seit Anfang des Monats und dreht sich um Falschinformationen zur Europawahl. Auch die zügellose Verbreitung von Hass, Hetze und antisemitischen Verschwörungserzählungen bilden Beobachtungs- und Überprüfungsanlässe für die EU-Kommission.
Die Kommission kann den Megakonzernen Strafen von bis zu einem Prozent ihres Jahresumsatzes auferlegen, wenn sie die Missstände nicht abschaffen.
Andere Verfahren
Unter anderem laufen solche Verfahren gegen die Online-Plattform TikTok und den Kurznachrichtendienst X (zuvor Twitter). Bei der chinesischen Videofilmchen-App mit dem Zusatz Lite drohte die Kommission bereits mit einem Verbot, weil es dort Belohnungspunkte für das Anschauen, Liken von Videos, für das Einladen von Freunden und weitere Verhaltensweisen gibt, ohne das Suchtpotenzial für Minderjährige ausreichend zu verringern.
Margarethe Vestager, Kommissionsvizepräsidentin für das Digitalzeitalter, bezeichnete die am Donnerstag eingeleiteten neuen Verfahren als weiteren Schritt, um die Sicherheit junger Online-Nutzer zu gewährleisten.
Zusammenfassung
Die EU-Kommission hat ein weiteres Verfahren gegen den Meta-Konzern eröffnet, weil dieser Verdacht besteht, dass der Konzern vor allem Kinder und Jugendliche vor Suchtmechanismen nicht ausreichend schützt. Die Kommission wird prüfen, ob der Meta-Konzern die Risiken auf seinen Plattformen ausreichend minimiert.
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