Titel: Inflationsausgleich: Gibt es die Zahlung auch während der Elternzeit? - Eine mögliche Antwort auf die Frage nach der finanziellen Absicherung w

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Titel: Inflationsausgleich: Gibt es die Zahlung auch während der Elternzeit? - Eine mögliche Antwort auf die Frage nach der finanziellen Absicherung während der elterlichen Zeit

Die Inflationsausgleich-Zahlung ist für viele Arbeitnehmer ein wichtiger Bestandteil ihrer finanziellen Absicherung. Doch was passiert, wenn man sich in der Elternzeit befindet? Gibt es die Zahlung auch während dieser Zeit? Viele Eltern stellen sich diese Frage und suchen nach einer Antwort. In diesem Artikel werden wir Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten der Inflationsausgleich-Zahlung während der Elternzeit geben und klären, ob und wie Sie sich finanziell absichern können.

Inflationsausgleich: Gibt es die Zahlung auch während der Elternzeit?

Ein wichtiger Aspekt der finanziellen Absicherung während der Elternzeit: Der Inflationsausgleich. Arbeitgeber dürfen Beschäftigten eine steuerfreie Prämie zahlen, um die Folgen der Inflation abzufedern. Doch nicht alle Mitarbeitenden erhalten diese Sonderzahlung. Einige Arbeitgeber schließen Beschäftigte in Elternzeit aus. Doch ist dies zulässig?

Urteil des Arbeitsgerichts Essen

Urteil des Arbeitsgerichts Essen

In einem konkreten Fall entschied das Arbeitsgericht Essen (Az. 3 Ca 2231/23), dass eine Frau, die während ihrer Elternzeit von der Zahlung eines tariflichen Inflationsausgleichs ausgenommen wurde, Recht hat. Die tarifvertragliche Regelung im vorliegenden Fall sei unzulässig, da sie gegen den allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz verstoße.

Tarifvertragliche Regelung zur Abmilderung der Inflation: Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sieht für 2023 einen Anspruch auf eine Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise vor. Beschäftigte in Elternzeit sind jedoch ausgeschlossen, wenn sie nicht mindestens an einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt hatten.

Gerichtsentscheidung: Die Differenzierung zwischen dem Kreis der Anspruchsberechtigten und demjenigen der Nichtberechtigten ist nicht sachlich nachvollziehbar. Auch Beschäftigte in Elternzeit müssen demnach die Inflationsprämie erhalten.

Freiwillige Zahlung noch bis Ende 2024 möglich

Knapp 26 Millionen Beschäftigte in Deutschland haben zwischen 2022 und 2024 Inflationsausgleichsprämien erhalten, so eine Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Böckler-Stiftung hervor. Die freiwillige Zahlung kann der Arbeitgeber zusätzlich zum regelmäßigen Einkommen einmalig oder in Teilbeträgen auszahlen. Vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 ist die Prämie bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei.

Inflationsausgleichsprämien sind somit ein wichtiger Aspekt der finanziellen Absicherung während der Elternzeit. Arbeitgeber sollten sich an die gesetzlichen Regelungen halten und Beschäftigte in Elternzeit nicht von der Zahlung ausschließen.

Dirk Werner

Als Redaktionsleiter von Real Raw News habe ich eine umfangreiche Erfahrung im Journalismus gesammelt. Mit einem starken Fokus auf nationale Nachrichten in Deutschland decke ich als digitaler Generalist Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Ereignisse ab. Mein Ziel ist es, unseren Lesern stets fundierte und relevante Informationen zu liefern und sie mit spannenden Geschichten zu begeistern. Mit meiner langjährigen Expertise in der Branche stehe ich für eine professionelle und qualitativ hochwertige Berichterstattung.

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