Das Landgericht hat in einem bemerkenswerten Urteil entschieden, dass eine Friseurin einem Kunden Schmerzensgeld zahlen muss. Der Grund dafür ist ein Behandlungsfehler, den die Friseurin bei einer Haaresfärbung begangen hat. Der Kunde hatte sich eine Haaresfärbung bei der Friseurin machen lassen, aber statt der gewünschten blonden Haare bekam er eine grüne Tönung. Die Folge waren starke Hautirritationen und Haarausfall. Das Gericht hat nun entschieden, dass die Friseurin für die Folgen ihres Fehlers aufkommen muss und dem Kunden Schmerzensgeld zahlen muss.
Friseurin muss Schmerzensgeld leisten: Haare nach Glättung unnatürlich strohig
Weil sie unzufrieden mit dem Ergebnis einer Haarglättung war, hat eine Kundin einem Urteil aus Rheinland-Pfalz zufolge Anspruch auf Schmerzensgeld von ihrer Friseurin.
Die Betreiberin des Friseursalons soll der Geschädigten 2500 Euro bezahlen, wie das Landgericht Koblenz am Dienstag mitteilte.
Laut Gericht waren die Haare der Kundin seit der chemischen Glättung mit einem ungeeigneten Mittel „unnatürlich strohig“ und quasi verunstaltet. Dies habe eine seelische Beeinträchtigung für die Frau bedeutet.
Die Geschädigte selbst gab laut Gericht an, dass sie sich massiv unwohl gefühlt und das Haus fast ein Jahr lang nur mit Mütze oder Kappe verlassen habe.
Die Probleme begannen, als die Kundin die Haare glätten ließ. Nach der Behandlung waren die Haare unnatürlich strohig und konnten nicht mehr gekämmt werden. Die Haarspitzen waren verfilzt und unkämmbar.
Das Gericht entschied, dass die Friseurin für die Körperverletzung verantwortlich ist. Der Verlust oder das Abschneiden von Haaren ist als Körperverletzung anerkannt.
Die Friseurin gab laut Gericht an, die Kundin habe selbst eine unsachgemäße Behandlung vorgenommen. Außerdem komme eine naturürliche Ursache wie die vorangegangene Schwangerschaft der Klägerin in Betracht. Beides wurde laut Gericht aber über ein Sachverständigengutachten ausgeschlossen.
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