Urteil im Prozess um missbrauchte Kinder in Mönchengladbach

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Urteil im Prozess um missbrauchte Kinder in Mönchengladbach

Heute fiel in Mönchengladbach ein wichtiges Urteil im Prozess um den Missbrauch von Kindern. Nach monatelanger Aufarbeitung des Falls hat das Gericht nun seine Entscheidung getroffen. Die Angeklagten, darunter auch einige Pädagogen, müssen sich nun vor dem Gesetz verantworten. Die Öffentlichkeit wartete mit Spannung auf das Urteil, das für die Opfer und ihre Familien eine wichtige Entscheidung darstellt. Die Fragen, wie es zu diesem skandalösen Missbrauch kommen konnte und wie die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, sollen mit diesem Urteil beantwortet werden.

Urteil im Prozess um missbrauchte Kinder in Mönchengladbach: Vater zu zwei Jahren Haft verurteilt

Ein in vielerlei Hinsicht ungewöhnlicher Prozess ist am Mittwoch mit einer Verurteilung des 50-jährigen Angeklagten aus Mönchengladbach zu Ende gegangen. Nicht nur die Vorgeschichte, auch das Auftreten des Angeklagten während der insgesamt fünf Verhandlungstage selbst war nicht alltäglich.

Mönchengladbach: Vater von drei Kindern zu Haftstrafe verurteilt

Mönchengladbach: Vater von drei Kindern zu Haftstrafe verurteilt

Der Angeklagte, dem die Misshandlung seiner drei Kinder (geboren 2014, 2015 und 2017) sowie die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zu Last gelegt wurde, betrat den Gerichtssaal mit einer Bibel in der Hand und bezog sich inhaltlich mehrfach auf die Heilige Schrift.

Bibel als Rechtfertigung: Vater wird wegen Missbrauchs von Kindern zu Haftstrafe verurteilt

Bibel als Rechtfertigung: Vater wird wegen Missbrauchs von Kindern zu Haftstrafe verurteilt

Der Angeklagte hielt am letzten Verhandlungstag selbst den Schlussvortrag und beantragte für sich einen Freispruch. Dem folgte das Schöffengericht am Mittwoch nicht: Der Mann wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Abweichend zur Anklage nicht wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil jedes der drei Kinder.

Die Staatsanwältin hatte drei Jahre Haft für den Familienvater gefordert. Das Schöffengericht sah die Tat als gefährliche Körperverletzung an, da das Schlagen der Kinder mit dem Gürtel geeignet war, eine erhebliche Körperverletzung hervorzurufen.

Der Angeklagte hatte eingeräumt, seine Tochter und die beiden Söhne teilweise wöchentlich bei vermeintlichem Ungehorsam gezüchtigt zu haben. Als Begründung hatte er angeführt, dass dies so in der Bibel stehe.

Laut Richter sei das mehrfache Schlagen mit einem Gürtel geeignet, eine erhebliche Körperverletzung hervorzurufen, zudem bestehe die Gefahr einer psychischen Schädigung.

Für den Mann spreche sein Geständnis, auch wenn dieses weder von Reue noch Einsicht getragen gewesen sei. Gegen ihn seine Vorstrafen, die ebenfalls durch die fragwürdigen Erziehungsmethoden entstanden und somit einschlägig seien.

Die Kammer sehe eine Gefahr zukünftiger Rechtsbrüche.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Heike Becker

Ich bin Heike, Journalistin bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Fokus auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns dreht sich alles um Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Nachrichten. Meine Leidenschaft gilt dem Schreiben und der Berichterstattung über relevante Themen, die unsere Leserinnen und Leser interessieren. Mit fundierten Recherchen und einem kritischen Blick auf aktuelle Geschehnisse möchte ich dazu beitragen, dass unsere Leserschaft stets bestens informiert ist und sich eine fundierte Meinung bilden kann.

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