Urteilsankündigung: Björn Höcke: Beide Seiten prüfen Rechtsmittel gegen Gerichtsentscheid
Die Urteilsankündigung im Fall Björn Höcke hat für großes Aufsehen gesorgt. Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag muss sich mit einer strafrechtlichen Verurteilung auseinandersetzen. Das Landgericht Erfurt hat Höcke wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Doch beide Seiten, also die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung, prüfen Rechtsmittel gegen das Gerichtsentscheid. Die Frage bleibt, ob das Urteil tatsächlich rechtskräftig wird oder ob es zu einer Revision kommt.
Rechtsmittel gegen Gerichtsentscheid: Beide Seiten prüfen Möglichkeiten
Der AfD-Politiker Björn Höcke und die Staatsanwaltschaft prüfen mögliche Rechtsmittel nach dem Urteil gegen ihn. Noch ist nicht entschieden, ob Höcke und seine Kollegen Revision einlegen werden, sagte Höckes Anwalt Ralf Hornemann am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Der Politiker wurde vor dem Landgericht Halle von insgesamt drei Anwälten vertreten. Einer von ihnen hatte schon am Dienstag vor der Urteilsverkündung erklärt, die Verteidigung werde die Sache nach ganz oben treiben, sollte gegen Höcke eine Strafe verhängt werden.
Das Urteil im Detail
Das Landgericht sah es nach vier Verhandlungstagen als erwiesen an, dass Thüringens AfD-Chef wissentlich in einer Rede im sachsen-anhaltischen Merseburg im Mai 2021 eine Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP verwendet hat. Der Vorsitzende Richter erklärte, Höcke habe damit Grenzen testen wollen.
Das Gericht hatte deshalb entschieden, dass der 52-Jährige 100 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Höcke hatte die Vorwürfe gegen ihn bis zuletzt zurückgewiesen.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits kurz nach der Urteilsverkündung erklärt, mögliche Rechtsmittel prüfen zu wollen. In seinem Schlussvortrag forderte Staatsanwalt Benedikt Bernzen eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe über 10 000 Euro für Höcke.
Beide Seiten haben nach Verkündung des Urteils eine Woche Zeit, um Revision einzulegen.
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