Wann müssen Klassenarbeiten an Schulen in NRW wiederholt werden?

Wann müssen Klassenarbeiten an Schulen in NRW wiederholt werden? Diese Frage beschäftigt derzeit Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen. Laut den aktuellen Regelungen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes müssen Klassenarbeiten in der Regel nicht wiederholt werden, wenn ein Schüler oder eine Schülerin wegen Krankheit gefehlt hat. Allerdings gibt es Ausnahmen, beispielsweise wenn die Fehlzeit zu lang war oder die Leistung aus anderen Gründen nicht ausreichend beurteilt werden kann. In solchen Fällen kann die Schule entscheiden, die Klassenarbeit nachschreiben zu lassen. Es ist wichtig, dass Schulen transparent und gerecht in der Handhabung dieser Regelungen sind, um die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

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Neue Regeln für das Wiederholen von Klassenarbeiten in NRW: Mythos oder Realität?

Wann müssen Schulprüfungen in NRW wiederholt werden? Wenn die halbe Klasse eine Fünf in der Arbeit hat, wenn der Notenschnitt unterirdisch ist – na, dann ist der Fall doch wohl klar: Der Test war zu schwer, die Aufgaben waren offenbar gar nicht zu schaffen. Also muss die Arbeit wiederholt werden. oder nicht? Die Antwort ist: Nein, so einfach ist das leider nicht. Klassenarbeiten oder auch Klausuren müssen überhaupt nicht automatisch wiederholt werden. Es gibt in Nordrhein-Westfalen keine feste Quote von Fünfen oder Sechsen und keine Notendurchschnittsgrenze, bei der das der Fall wäre. Nach IT-Fiasko 2023 laufen Belastungstests auf Hochtouren.

Wer glaubt, dass so eine Vorgabe existiert, hat vermutlich eine alte und seit vielen Jahren abgeschaffte Regelung im Kopf: den sogenannten Drittel-Erlass. Dieser besagte: Wenn bei einer Klassenarbeit ein Drittel der Schülerinnen und Schüler kein ausreichendes Ergebnis erzielte, kam die Sache vor die Schulleitung. Diese musste die zuständige Lehrkraft befragen und dann entscheiden, ob die Anforderungen angemessen waren. Falls ja, zählten die Zensuren – falls nicht, war die Prüfung zu wiederholen. Das galt zuletzt noch für die Sekundarstufe I, also für die Klassen fünf bis zehn. Aber im Jahr 2006 wurde die Regelung vollständig aufgehoben.

Seitdem gilt: Lehrkräfte unterrichten und beurteilen ihre Schüler in eigener Verantwortung. Wenn sie dabei keine echten Fehler machen, etwa, indem sie sich bei der Leistungsbewertung tatsächlich irren, dann haben Schüler oder Eltern keinen Anspruch darauf, dass eine Arbeit wiederholt oder noch einmal neu bewertet wird. Und Lehrkräfte müssen einen missratenen Test auch nicht von Rektor oder Rektorin absegnen lassen. Das gilt überall, für alle Schulformen und Jahrgangsstufen, von der Grundschule über Hauptschule, Realschule, Gesamtschule und Gymnasium bis zum Berufskolleg.

Kann man eine Klassenarbeit in NRW anfechten?

Kann man eine Klassenarbeit in NRW anfechten?

Natürlich ist es Schülern und Eltern aber unbenommen, sich zu beschweren, wenn sie etwas ungerecht finden. Wenn eine Schulleitung zu dem Schluss kommt, dass unter der Regie einer Lehrerin oder eines Lehrers wirklich etwas schief läuft und die Notengebung nicht mit den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsbewertung oder mit allgemeinen Bewertungsgrundsätzen vereinbar ist, dann kann sie im Rahmen ihres sogenannten Beanstandungsrechtes eingreifen.

Die Schulleitung muss dann erst einmal versuchen, die Betroffenen zu einer Einigung zu bringen - also beispielsweise enttäuschte Eltern und Kinder und die Lehrkraft. Wenn das nicht klappt, muss sie die fachlich zuständige Schulaufsicht zu dem Fall hinzuziehen. Dann muss diese sich damit befassen, ob die Beschwerden berechtigt sind. Das ist also ein aufwändigeres Verfahren, kein Automatismus wie früher. Der Drittel-Erlass wurde übrigens unter anderem deshalb abgeschafft, weil man befürchtete, dass durch ihn das Notenniveau nivelliert würde und Arbeiten, die völlig zurecht schlechter ausfielen, zu wohlwollend zensiert würden. Lehrerinnen und Lehrer könnten ihre Beurteilungsmaßstäbe auch selbst korrigieren, wenn sie erkennen, dass sie wirklich überhöhte Anforderungen hatten, lautete das Argument.

Holger Peters

Ich bin Holger, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Durch meine fundierten Recherchen und mein Gespür für relevante Themen trage ich dazu bei, unseren Lesern stets aktuelle und informative Inhalte zu präsentieren. Mein Ziel ist es, die Vielfalt und Tiefe der deutschen Nachrichtenlandschaft abzubilden und unseren Lesern einen umfassenden Überblick über das Geschehen im Land zu bieten.

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