Das Verbot des Kiffens im Gefängnis bei der Cannabis-Legalisierung in NRW hat zu Diskussionen und Debatten geführt. In Nordrhein-Westfalen wird über die Auswirkungen einer möglichen Legalisierung von Cannabis auf den Strafvollzug nachgedacht. Dabei steht die Frage im Raum, ob Insassen trotz einer Legalisierung des Konsums von Cannabis weiterhin daran gehindert werden sollten, im Gefängnis zu kiffen. Befürworter argumentieren, dass die Einhaltung der Gefängnisregeln und die Förderung eines drogenfreien Umfelds von höchster Bedeutung sind. Gegner hingegen weisen auf die Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten außerhalb der Gefängnismauern hin. Die Entscheidung über ein mögliches Verbot des Kiffens im Gefängnis wird daher kontrovers diskutiert und bleibt weiterhin Gegenstand politischer Überlegungen.
Cannabis bleibt in NRW-Gefängnissen tabu trotz Legalisierung: Hausordnung verbietet Konsum
In den nordrhein-westfälischen Gefängnissen bleibt Cannabis auch nach den gesetzlichen Lockerungen tabu. Laut Justizministerium sind in den Justizvollzugsanstalten über die Hausordnungen der Besitz, die Herstellung, die Weitergabe und der Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen Rauschmitteln verboten.
Daran ändert sich auch durch die Cannabis-Legalisierung nichts, so ein Sprecher auf dpa-Anfrage. Hintergrund der Regelungen der Hausordnung ist die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den Anstalten, so der Sprecher des Ministeriums.
Unabhängig von einer strafrechtlichen Vorwerfbarkeit kann ein Verstoß gegen die Hausordnung disziplinarisch geahndet werden. Sollte bei einem Rauschmittelfund die Herkunft oder Konsistenz unklar sein, wird auch bei vermeintlichen Cannabis-Produkten weiterhin konsequent Strafanzeige erstattet werden. Das gilt auch, wenn der Verdacht der illegalen Weitergabe besteht.
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Übrigens, auch bei einem Freigang müssen Häftlinge aufpassen. Gemäß dem Strafvollzugsgesetz können die Gefangenen vorher angewiesen werden, draußen Alkohol oder andere berauschende Stoffe zu meiden. Diese Maßnahme wird im Gefängnis regelmäßig durch Urinproben überprüft.
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