Neuer Streit zwischen AfD und Verfassungsschutz wartet auf Entscheidung
Ein neuer Konflikt zwischen der Alternative für Deutschland (AfD) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) droht, die politische Landschaft Deutschlands zu erschüttern. Der Verfassungsschutz hat kürzlich beschlossen, die AfD als Prüffall einzustufen, was bedeutet, dass die Partei unter Beobachtung gestellt wird. Die AfD wehrt sich jedoch gegen diese Entscheidung und behauptet, dass der Verfassungsschutz parteiisch handle. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun entscheiden, ob die Überwachung rechtmäßig ist. Die politischen Auswirkungen dieser Entscheidung könnten weitreichend sein.
AfD und Verfassungsschutz warten auf Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat am Dienstag im Streit zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz für den 13. Mai ein Urteil angekündigt. Der Vorsitzende Richter Gerald Buck schloss am Mittag die mündliche Verhandlung in dem Berufungsverfahren.
Bereits am Montag hatte er verkündet, dass die Sache entscheidungsreif sei. Zuvor hatten sich bis zum Mittag die Anwälte von AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nochmals einen Schlagabtausch um längst abgelehnte Anträge geliefert.
Vertreter der AfD äußern Unverständnis
Die AfD-Vertreter äußerten wiederholt ihr Unverständnis über die Entscheidung des Gerichts. Der 5. Senat müsse sich fragen lassen, ob der angelegte Beweismaßstab noch der richtige sei. „Was kann überhaupt geleistet werden, um die rechtsstaatlichen Grundsätze zu gewährleisten?“, fragte AfD-Anwalt Christian Conrad.
Das Gericht äußerte sich zu den Vorwürfen nicht. Der Anwalt des Verfassungsschutzes, Wolfgang Roth, warf der AfD vor, die letzten vier Jahre seit der ersten Klage vor dem Verwaltungsgericht in Köln nicht genutzt zu haben. „Es gab reichlich Zeit. Der Prozess beginnt nicht erst, wenn Sie ihre Anträge stellen. Das hätte alles viel früher im schriftlichen Verfahren beginnen können.“
Streitpunkte zwischen AfD und Verfassungsschutz
Bei den sich wiederholenden Argumenten ging es unter anderem erneut um den Unterschied zwischen dem deutschen Staatsvolk und dem ethnischen Volksbegriff. Roth verwies zum wiederholten Mal auf die vom Verfassungsschutz benannten Äußerungen von hohen Parteivertretern und Mandatsträgern mit ausländer- und islamfeindlichem Inhalt oder in denen die Demokratie verunglimpft werde.
Conrad beharrte darauf, dass das OVG diese Einzelmeinungen besser hätte prüfen müssen. Entscheidend für die Gesamtbewertung der AfD sei deren Arbeit an Anträgen oder dem Parteiprogramm. Einzeläußerungen hätten dafür keine Relevanz und würden sich nicht durchsetzen, sagte der Anwalt.
Roth widersprach: „Auch diese einzelnen Äußerungen entfalten ihre Wirkung. Ganz unabhängig davon, ob sie im Parteiprogramm stehen.“ Außerdem finde sich im Bundestagswahlprogramm der Partei mit der Forderung nach Abschaffung des Islam-Unterrichts in den Schulen eine Religionsdiskriminierung, die nicht im Einklang mit der Verfassung stehe, sagte Roth.
AfD-Führer fordert Ende der Beobachtung
In seinem Schlusswort fragte AfD-Vorstandsmitglied Roman Reusch, wie lange die Beobachtung durch den Verfassungsschutz noch andauern solle. „Wann reicht es denn?“, fragte der ehemalige Berliner Oberstaatsanwalt. Für die 45 000 AfD-Mitglieder sei das alles ehrenrührig.
Solange weiterhin Anhaltspunkte bestehen, werde der Verfassungsschutz beobachten und die Öffentlichkeit auch darüber informieren, sagte dessen Anwalt. Das sei alles kein Selbstzweck, sondern diene der Gewinnung von Erkenntnissen.
Das Oberverwaltungsgericht muss jetzt klären, ob die Einschätzung laut dem Bundesverfassungsschutzgesetz rechtens ist. In dem seit Jahren andauernden Konflikt zwischen der AfD und dem Bundesamt ist das Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Münster die letzte Tatsacheninstanz.
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