AfD gegen Verfassungsschutz: Prozess wird am 11. April fortgesetzt
Der Rechtsstreit zwischen der Alternative für Deutschland (AfD) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz wird am 11. April fortgesetzt. Die AfD hat gegen den Verfassungsschutz geklagt, da sie sich in ihrer Arbeit und Reputation beeinträchtigt sieht. Der Verfassungsschutz hatte die AfD als sogenannten Prüffall eingestuft und Überwachungsmaßnahmen gegen die Partei eingeleitet. Die AfD argumentiert, dass dies eine unzulässige Einmischung in ihre politische Tätigkeit darstellt und fordert eine Aufhebung dieser Maßnahmen. Der Prozess wird am kommenden Montag vor Gericht weiterverhandelt, um über die rechtliche Grundlage der Überwachungsmaßnahmen zu entscheiden.
AfD gegen Verfassungsschutz: Berufungsverfahren in Münster wird fortgesetzt
Das Berufungsverfahren im Streit zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz wird am 11. und 12. April in Münster fortgesetzt. Das teilte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag mit. Die mündliche Verhandlung war am 13. März nach zwei Verhandlungstagen unterbrochen worden. Die AfD hatte zahlreiche Befangenheits- und Beweisanträge gestellt. Am Abend des 12. März kündigte einer der Anwälte der Partei an, über 200 weitere Beweisanträge vorbereitet zu haben. Weil das geplante Programm für die mündliche Verhandlung am Folgetag noch nicht abgearbeitet war, vertagte der 5. Senat des OVG daraufhin die Sitzung. Jetzt hat das Gericht bis zum 3. Juli 2024 weitere 13 Verhandlungstermine angesetzt.
Der Anwalt des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Wolfgang Roth, warf der AfD beim Verhandlungstag am 13. März vor, Anträge „ins Blaue hinein“ zu stellen, mit dem Ziel der „Prozessverschleppung“. Die Anwälte der AfD, Michael Fengler und Christian Conrad, wiesen dies zurück. Auch der Vorsitzende Richter, Gerald Buck, betonte nach mehreren ausführlichen, nahezu wortgleichen Anträgen der AfD zur Benennung von Zeugen, ihm sei an einer effizienten Prozessführung gelegen.
Verfassungsschutz vs AfD: Prozess am April in Münster weiterhin anhängig
In dem Verfahren geht es um die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Der 5. Senat soll klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Das Bundesamt mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.
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