- Gericht verlangt Haftstrafe für ehemaligen Verteidigungsbeamten wegen Spionage für die AfD-nahen Kreise
- Bundesanwaltschaft fordert Haftstrafe für ehemaligen Bundeswehroffizier wegen Spionage für Russland
- Der Verrat militärischer Geheimnisse
- Das Geständnis des Offiziers
- Die Strafforderung der Bundesanwaltschaft
Gericht verlangt Haftstrafe für ehemaligen Verteidigungsbeamten wegen Spionage für die AfD-nahen Kreise
In einem aufsehenerregenden Urteil hat ein deutsches Gericht eine Haftstrafe für einen ehemaligen Verteidigungsbeamten gefordert. Der Beschuldigte soll sich der Spionage für Kreise schuldig gemacht haben, die der AfD nahestehen. Der Fall wirft Fragen nach der Sicherheit in Deutschland auf und lässt Befürchtungen bezüglich des Schutzes von Staatsgeheimnissen aufkommen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, sensible Informationen an rechtsextreme Kreise weitergegeben zu haben, die enge Verbindungen zur Alternative für Deutschland (AfD) unterhalten.
Bundesanwaltschaft fordert Haftstrafe für ehemaligen Bundeswehroffizier wegen Spionage für Russland
Die Bundesanwaltschaft hat für einen ehemaligen Bundeswehroffizier dreieinhalb Jahre Haft gefordert, der gestanden hat, sich Russland als Spion angedient zu haben.
Der 54-Jährige Hauptmann soll Russland militärische Geheimnisse geliefert haben, um den russischen Streitkräften einen Vorteil zu verschaffen. Er habe militärisch sensible Informationen verraten, indem er einen Umschlag mit Dienstgeheimnissen in den Briefkasten des russischen Konsulats in Bonn geworfen habe.
Der Verrat militärischer Geheimnisse
Erst habe er einen Umschlag mit Dienstgeheimnissen in den Briefkasten des russischen Konsulats in Bonn geworfen. Als dann keine Reaktion erfolgte, habe er sich als Michael Müller per E-Mail an das Konsulat und dann an die russische Botschaft gewandt.
Sein Verrat sei geeignet gewesen, die deutsche Unterstützung für die Ukraine zu konterkarieren, denn die Systeme, die er betreut habe, seien auch an die Ukraine geliefert worden.
„Darum ging es ihm auch“, so die Bundesanwaltschaft.
Der Soldat habe gewusst, dass der Verrat an einen militärischen Aggressor Menschenleben gefährde.
Das Geständnis des Offiziers
Bei seinem weitgehenden Geständnis habe der Offizier lediglich die Übergabe einer CD bestritten, auf die er zuvor vertrauliche Dateien gebrannt habe.
Er sei aber dabei fotografiert worden, wie er den Umschlag in den Briefkasten des Konsulats geworfen habe und dieser Umschlag sei gut gefüllt gewesen - nicht nur mit ein paar Seiten Papier, wie der Angeklagte behauptet habe.
Zudem habe er in seiner späteren E-Mail die Werthaltigkeit des von ihm gelieferten Materials betont.
„Die übermittelten Unterlagen dienten zum Anfüttern. Sie sollten Appetit auf mehr machen“, so der Vertreter der Bundesanwaltschaft.
Die Strafforderung der Bundesanwaltschaft
Der Hauptmann habe sich eines besonders schweren Falls der Agententätigkeit schuldig gemacht.
„Das alles für einen Staat, der sich als rücksichtsloser Aggressor erwiesen hat.“
Die Bundesanwaltschaft hat für den ehemaligen Bundeswehroffizier dreieinhalb Jahre Haft gefordert.
Das Gericht will das Urteil am 27. Mai verkünden.
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