Geschenk zu Ostern defekt: Diese Rechte haben Verbraucher

Ostergeschenk defekt: Diese Rechte haben Verbraucher

Wenn ein Ostergeschenk defekt ist, haben Verbraucher bestimmte Rechte, die es wichtig sind zu kennen. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben Käufer Anspruch auf eine Reparatur, einen Austausch oder eine Rückgabe des fehlerhaften Produkts. Es ist ratsam, sich zunächst an den Verkäufer zu wenden und auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu pochen. Sollte der Verkäufer nicht kooperieren, bleibt noch die Möglichkeit einer Reklamation bei einer Verbraucherzentrale oder einem Gericht.

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Defekte Ostergeschenke: Verbraucherrechte im Fokus nach dem Kauf von defekten Geschenken

Wenn das Ostergeschenk schon defekt gekauft wird, ist das mindestens ärgerlich. Käufer bleiben dann aber keineswegs auf dem Schaden sitzen, teilt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland mit. Denn egal, in welchem EU-Land Sie online oder im Laden eingekauft haben - Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gelten immer.

Gesetzliche Gewährleistungsansprüche für Verbraucher: Was tun bei defekten Ostergeschenken?

Hat die Ware Mängel oder entspricht sie nicht der Beschreibung, kann man von gewerblichen Händlern verlangen, dass sie Ware kostenlos reparieren oder umtauschen. Bei Onlinebestellungen trägt der Verkäufer die Rücksendekosten. Ist beides nicht möglich, müssen Händler den Kaufpreis erstatten oder zumindest mindern. Das EVZ rät Käuferinnen und Käufern daher immer, Artikel gleich nach Erhalt auf Schäden zu kontrollieren und diese gegebenenfalls per Foto oder Video festzuhalten. Anschließend sollte der Verkäufer schriftlich über den Mangel informiert werden. Verweist dieser an den Hersteller, sollten Sie sich nicht abwimmeln lassen. Denn verantwortlich für die Beseitigung des Mangels sei alleine der Verkäufer. Kommt es bei der Reklamation zu Problemen, kann das EVZ weiterhelfen.

Gewährleistungsfrist beträgt mindestens ein Jahr

Auch wenn ein Produkt erst während des Gebrauchs zu Bruch geht, können Käuferinnen und Käufer Nachbesserung verlangen. Denn die gesetzliche Gewährleistungsfrist gilt für Neuwaren mindestens zwei Jahre, für Gebrauchtwaren mindestens ein Jahr lang.

Tritt ein Mangel innerhalb der ersten zwölf Monate auf, gilt in Deutschland und anderen EU-Ländern die Vermutung, dass dieser bereits beim Kauf bestand. Das Gegenteil muss der Verkäufer beweisen. Ab dem 13. Monat muss der Käufer nachweisen, dass er den Mangel nicht verursacht hat.

Osterpakete sorgfältig verpacken

Wer ein gekauftes Ostergeschenk weiterversenden möchte, sollte seinerseits dafür sorgen, dass es auch heil ankommt. Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) empfiehlt, besonders empfindliche Paketinhalte mit einer stabilen Umverpackung auf Reisen zu schicken. Im Innern des Pakets kann Luftpolsterfolie die nötige Sicherheit bringen. Warnhinweise wie „Vorsicht zerbrechlich“ sind nicht ausreichend, weil jedes Paket auch mit anderen, teils sehr schweren Sendungen unterwegs ist, an denen es Schaden nehmen kann.

Damit die Sendung auch dort ankommt, wo sie hin soll, müssen alte Aufkleber entfernt werden. Und, ebenfalls wichtig: Geschenkpapier, Schleifen oder Paketschnur haben nichts an der Sendung verloren. Häufig werden aufwendig gestaltete Pakete nicht einmal am Schalter angenommen, weil sie sich in den automatischen Sortieranlagen verfangen könnten.

Uwe Köhler

Ich bin Uwe, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns findest du Artikel zu Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Als Teil des Teams von Real Raw News ist es meine Leidenschaft, fundierte und relevante Inhalte für unsere Leser zu erstellen und sie stets über die neuesten Entwicklungen in Deutschland informiert zu halten.

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