Hygieneschulung kann in Rhein-Berg online absolviert werden.
In Rhein-Berg besteht ab sofort die Möglichkeit, eine Hygieneschulung bequem online zu absolvieren. Diese innovative Maßnahme wurde eingeführt, um die Hygienestandards in verschiedenen Bereichen zu verbessern. Durch die Online-Schulung können Teilnehmer flexibel und zeitunabhängig ihr Wissen zu wichtigen Hygienethemen vertiefen. Dies ist besonders in Zeiten der aktuellen Gesundheitskrise von großer Relevanz, um die Verbreitung von Infektionen einzudämmen. Die Teilnahme an der Hygieneschulung ist für alle Bürgerinnen und Bürger in Rhein-Berg kostenfrei und wird von Experten auf dem Gebiet der Hygiene geleitet. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihr Wissen zu erweitern und einen Beitrag zur Gesundheit der Gemeinschaft zu leisten!
Hygienekurse online buchbar: RheinBerg führt neue Praxis für Lebensmittelkontakt ein
Wer bei seiner Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, muss sich einer Hygienebelehrung durch das Gesundheitsamt unterziehen. Diese Belehrung ist ab sofort auch online möglich. Darüber informiert die Kreisverwaltung Rhein-Berg. Demnach können Onlinebelehrungen montags bis freitags zwischen 8 und 20.30 Uhr und samstags zwischen 9 und 15.30 Uhr gebucht werden. Interessierte benötigen einen PC, ein Notebook, Tablet oder Smartphone und eine stabile Internetverbindung. Die Teilnahme an der Onlinebelehrung dauert zwischen 30 und 40 Minuten und ist kostenpflichtig. Für Bürger, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, ist die Belehrung mit Hilfe von Untertiteln in mehr als 20 Sprachen verfügbar.
Gesundheitsamt RheinBerg bietet OnlineHygieneschulung für Berufstätige im Lebensmittelsektor an
Beruflichen Umgang mit Lebensmitteln haben zum Beispiel Personen, die in Bäckereien, Metzgereien oder Küchen von Gaststätten, Imbissen oder in Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung wie Krankenhäusern, Heimen, Kindertagesstätten oder Schulen arbeiten sowie das dort tätige Reinigungspersonal. Die Hygienebelehrung informiert über Krankheiten, ihre Symptome und ihre Übertragungswege und soll dazu beitragen, dass die belehrte Person in der Lage ist, Infektionen zu erkennen und ihre Verbreitung zu verhindern. Die Belehrung ist nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtend und wird vom Gesundheitsamt bescheinigt. Eine erstmalige Beschäftigung beziehungsweise Tätigkeitsausübung ist ohne diese Bescheinigung, das sogenannte Gesundheitszeugnis, nicht möglich und darf bei Antritt der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.
Anmeldung / Info
Interessierte können sich unter folgendem Link für die Onlinebelehrung anmelden: https://gl.gotzg.de/. Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit, die Belehrung vor Ort im Kreishaus des Rheinisch-Bergischen Kreises in Präsenz durchzuführen. Hierfür können sich Interessierte jetzt auch online anmelden: https://gl.onlinebs.de/gl/. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Rheinisch-Bergischen Kreises zusammengestellt: https://t1p.de/l0qyk.
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