Shrinkflation: Frankreich verbietet Kleinstückelung - Vorbild für Deutschland? (Note: Kleinstückelung is a more literal translation of Shrinkflation,

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Shrinkflation: Frankreich verbietet Kleinstückelung - Vorbild für Deutschland?

Die Kleinstückelung, auch bekannt als Shrinkflation, ist ein umstrittenes Geschäftsmodell, bei dem Hersteller die Größe ihrer Produkte reduzieren, während der Preis gleich bleibt. Nun hat Frankreich entschieden, diese Praxis zu verbieten. Dieser Schritt wirft die Frage auf, ob Deutschland diesem Beispiel folgen sollte. Die Kleinstückelung ist ein bedeutendes Problem für Verbraucher, die immer mehr für weniger bekommen. Es ist daher zu begrüßen, dass Frankreich aktiv wird, um die Interessen der Verbraucher zu schützen. Doch wie wird sich dies auf die Wirtschaft auswirken und welche Konsequenzen kann man für Deutschland erwarten?

Frankreich sagt Nein zu Kleinstückelung: Deutsche Supermärkte folgen bald?

Wenn die Chipstüte oder die Packung Käse im Supermarkt kleiner werden, der Preis aber gleich bleibt oder sogar steigt, fühlen sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher hinters Licht geführt. Bei der sogenannten „Shrinkflation“, „shrink“ (Englisch: Schrumpfen) und „Inflation“ (allgemeiner Preisanstieg) verteuern Anbieter ihre Produkte, indem sie in gewohnter Verpackung weniger Inhalt verkaufen.

Frankreich geht jetzt härter gegen diese Verbrauchertäuschung vor. Große und mittelgroße Supermärkte müssen vom 1. Juli an in ihren Regalen Schilder anbringen, die auf jene Produkte hinweisen, deren Gewicht oder Volumen reduziert worden ist. Die Regelung gilt für Lebensmittel als auch für Markenartikel und Eigenmarken der Supermärkte.

Frankreich setzt Beispiele: Wie können deutsche Verbraucher besser vor Mogelpackungen geschützt werden?

Frankreich setzt Beispiele: Wie können deutsche Verbraucher besser vor Mogelpackungen geschützt werden?

Ein wichtiger Schritt, woran Deutschland sich ein Beispiel nehmen sollte, denn die Mogelpackungen sind auch schlecht für den ökologischen Fußabdruck. Auch Verbraucherschützer in Deutschland fordern eine solche Kennzeichnungspflicht. „Verbraucher:innen müssen Mogelpackungen beim Einkauf auf einen Blick erkennen können. Produkte mit veränderten Zusammensetzungen oder niedrigerer Füllmenge bei gleichem oder höherem Preis sollten für mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis versehen werden“, sagt Ramona Pop, Vorständin der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Die Verbraucherzentrale verzeichnete 2023 einen neuen Höchststand der Produkte mit versteckten Preiserhöhungen. Einige Hersteller reduzieren die Inhaltsmenge bei gleichem oder steigendem Preis, andere tauschen hochwertige Zutaten gegen kostengünstigere aus. Demnach würden besonders Lebensmittelkonzerne schummeln. Der Hersteller Mondelez mit seinen „TUC Bake Rolls“ habe die Verbraucher besonders dreist getäuscht und schaffte es sogar 2023 zur Mogelpackung des Jahres.

Der Inhalt schrumpfte von 250 auf 150 Gramm, die Verpackung blieb aber ähnlich groß. Zugleich stieg der Verkaufspreis um 127 Prozent. Frankreich startet Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen im Handel Hinweis am Regal

Frankreich startet Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen im Handel. Nun kann man sagen, dass Verbraucher einfach auf die betreffenden Produkte verzichten und die der Konkurrenz erwerben können. Doch so einfach ist das nicht. Denn etliche Hersteller haben mit ihrem Produkt ein Alleinstellungsmerkmal. Eine mögliche Gegenmaßnahme wäre die Pflicht, den 100-Gramm-Preis für das Produkt anzugeben. Dann kann der Verbraucher direkt vergleichen.

Das Problem der „Shrinkflation“ ist aber weitreichender, denn es betrifft nicht nur den Konsum von Verbrauchern, sondern hat auch einen negativen Einfluss auf die Umwelt, denn in den meisten Fällen bleibt die Verpackungsgröße unverändert. Die Folge: Mehr Verpackungsmüll. Und sollten Hersteller in Zeiten der Klimakrise nicht darauf bedacht sein, den daraus entstehenden CO₂-Fußabdruck so gering wie möglich zu halten?

So mahnte die Verbraucherorganisation Foodwatch noch vor paar Monaten den Süßwarenhersteller Katjes ab. Bei gleicher Verpackungsgröße befanden sich nur noch 175 statt 200 Gramm Fruchtgummis in der Tüte – viel Luft nach oben also. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg schafft das einen Mehrbedarf von über 700.000 Plastiktüten für 1000 Tonnen Fruchtgummis. Dieses Produkt ist die „Mogelpackung des Jahres“ 2023 „Dreister Marketingtrick“

Eine Kennzeichnungspflicht könnte dem ökologischen Problem in Deutschland langfristig entgegenwirken. Deswegen fordert auch das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV), Mogelpackungen zu verbieten. Das Vorhaben wurde in einem Eckpunktepapier im Juni 2023 angekündigt, befinde sich aber weiterhin in der Ressortabstimmung.

Laut Bundesumweltministerin Steffi Lemke wurde dazu bisher keine Einigung mit den anderen Bundesministerien gefunden. „Da viele Lebensmittel in der gleichen Verpackung in mehreren Mitgliedsstaaten vermarktet werden, sind zudem einheitliche europäische Anforderungen besonders sinnvoll“, sagt Lemke. Der Europäische Rat, EU-Kommission und das EU-Parlament hatten sich bereits im März dieses Jahres auf eine neue Verpackungsverordnung geeinigt.

Geplant ist eine Reduzierung der Verpackungen um fünf Prozent bis 2030, zehn Prozent bis 2035 und 15 Prozent bis 2040. Aber auch die Hersteller sollten mit entsprechenden Gesetzen stärker zur Verantwortung gezogen werden, denn es sollte nicht die Aufgabe von Verbraucherinnen und Verbrauchern sein, die „Shrinkflation“ zu entlarven.

Heike Becker

Ich bin Heike, Journalistin bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Fokus auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns dreht sich alles um Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Nachrichten. Meine Leidenschaft gilt dem Schreiben und der Berichterstattung über relevante Themen, die unsere Leserinnen und Leser interessieren. Mit fundierten Recherchen und einem kritischen Blick auf aktuelle Geschehnisse möchte ich dazu beitragen, dass unsere Leserschaft stets bestens informiert ist und sich eine fundierte Meinung bilden kann.

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