Der Rechtsstaat muss rote Linien setzen: Prozess gegen Björn Höcke

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Der Rechtsstaat muss rote Linien setzen: Prozess gegen Björn Höcke

Der Prozess gegen den rechtsextremen Politiker Björn Höcke hat begonnen. Der Vorsitzende der Alternative für Deutschland (AfD) in Thüringen muss sich vor dem Landgericht Erfurt verantworten. Höcke wird vorgeworfen, Volksverhetzung begangen zu haben. Der Rechtsstaat muss in diesem Fall rote Linien setzen, um zu zeigen, dass Hassrede und Hetze nicht toleriert werden. Die Justiz muss ein Signal setzen, dass Rassismus und Fremdenfeindlichkeit nicht hingenommen werden. In den kommenden Tagen wird sich zeigen, ob der Rechtsstaat in der Lage ist, seine verfassungsmäßigen Pflichten wahrzunehmen.

Björn Höcke muss strafrechtlich sanktioniert werden

Die AfD und insbesondere ihr NS-Sympathisant Björn Höcke haben eine gewisse Meisterschaft darin entwickelt, extreme Botschaften zu versenden, ohne sie konkret aussprechen zu müssen. Der SA-Slogan „Alles für Deutschland“ ist so ein Fall.

Es mag wie ein überspitzter Motivationsschub daherkommen, wie er Fußballmannschaften oder anderen hochambitionierten Leistungsteams schon mal als Ansporn dient. Mit der Anspielung auf den NS-Ruf signalisiert der Redner aber seinem Publikum, was er wirklich denkt und vorhat.

Rechtsextremismus in der Schule: Höcke wird wegen SA-Parole verurteilt

Rechtsextremismus in der Schule: Höcke wird wegen SA-Parole verurteilt

Für ein Gericht ist es dann schwer, zwischen strafbarer Handlung und zulässiger Meinungsäußerung zu unterscheiden. Und die Schwere der Tat zu bewerten. Zumal wenn – wie im Fall Höcke – der Delinquent völlig ahnungslos tut und gewisse Zeugen die Bedeutung des Spruchs für die Zeit des Nationalsozialismus herunterspielen.

In diesem Dilemma bewegt sich auch der Gesetzgeber, wenn er solche Aussagen, mit denen ein Bezug zum NS-System hergestellt werden kann, unter Strafe stellt. Höcke wegen SA-Parole zu Geldstrafe verurteilt

Trotzdem ist es richtig, bei eindeutigen Bekundungen wie „Alles für Deutschland“, „Unsere Ehre heißt Treue“ oder „Sieg Heil“ restriktiv vorzugehen. Das gehört zur wehrhaften Demokratie. Rechtsextremen Staatsfeinden darf nicht erlaubt werden, sich mit einem allzu durchsichtigen Szene-Code auf die Beseitigung der Verfassung zu verständigen.

Der SA-Spruch „Alles für Deutschland“ ist eben nicht harmlos und ein bisschen übermotiviert, sondern bedeutet die Unterdrückung anderer Meinungen und die finale Ausschaltung des politischen Gegners. Das hat Strafe verdient.

Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafe für Höcke. Thüringer AfD-Chef vor Gericht. Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafe für Höcke

Allerdings hat das Landgericht in Halle mit der empfindlichen Geldstrafe von 13.000 Euro Mäßigung gezeigt. Eine Bewährungsstrafe, wie sie der Staatsanwalt forderte, wäre zu hart gewesen. Ein Nazi-Spruch allein darf noch nicht potenziell ins Gefängnis führen. Hierfür ist mehr nötig.

Aber in Verbindung mit Taten – wie etwa den körperlichen Angriffen auf demokratische Politikerinnen und Politiker – gewinnen solche Äußerungen an Gewicht. Wer klar signalisiert, dass er in Freund-Feind-Kategorien denkt und den Gegner womöglich physisch ausschalten will, begeht eben eine schwere Straftat.

Es wird freilich immer eine Gratwanderung bleiben. Denn die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das sich nicht allein auf vernünftige Ansichten (wer will die auch festlegen?) bezieht. Auch abstruse und abwegige, selbst gefährliche Meinungen wie „Deutschland den Deutschen“ oder „Deutschland zuerst“, aber auch „Nieder mit dem kapitalistischen Ausbeuter-Staat“ oder „Israel ist ein Apartheidstaat“ müssen hingenommen werden.

Das dürfen Gerichte nicht bestrafen, selbst wenn der Übergang zum Extremismus manchmal fließend ist. Völlige Sicherheit vor demokratiefeindlichen Handlungen gibt es eben nicht. Aber rote Linien dürfen und müssen gezogen werden. Das hat das Gericht mit der maßvollen Strafe getan.

Der Rechtsextremist Höcke weiß nun, wo die Toleranz unseres freien Systems endet, selbst wenn er sie weiter testet. Am Ende entscheidet die unabhängige Justiz auf Grundlage der gegebenen Gesetze. Und dabei muss die Erhaltung unseres demokratischen Staatswesens oberstes Ziel bleiben.

Klaus Schmitz

Ich bin Klaus, ein Experte und leidenschaftlicher Autor für Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über aktuelle Ereignisse in den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Sport. Ich bin stets bestrebt, unseren Lesern fundierte und aktuelle Informationen zu liefern, die sie informieren und zum Nachdenken anregen. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Journalismus und meiner Liebe zur deutschen Sprache bin ich stolz darauf, Teil des Teams von Real Raw News zu sein.

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