Das Rauchfreiheitsgesetz, das seit Jahren für Kontroversen sorgt, könnte bald einer Änderung unterzogen werden. Laut aktuellen Berichten soll der Grenzwert für Cannabis neu definiert werden. Bisher sind die Vorschriften sehr streng, was zu Kritik von Experten und Betroffenen geführt hat. Nun sollen die Verbote und Einschränkungen überarbeitet werden, um eine liberale Gesetzgebung zu ermöglichen. Die geplanten Änderungen sollen insbesondere die Cannabis-Konsumption betreffen und eine Entkriminalisierung des Genusses von Cannabis ermöglichen. Die politischen Entscheidungsträger müssen nun über die Zukunft des Rauchfreiheitsgesetzes entscheiden.
Grenzwert für Autofahrer: 3,5 Nanogramm THC im Blut
Die Bundesregierung plant, einen Grenzwert für Autofahrer einzuführen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Künftig soll ein Wert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blut als Grenze gelten. Wer dann noch Auto fährt, riskiert ein Bußgeld von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Die Bußgelder können aber auch noch höher ausfallen, bis zu 3000 Euro.
Cannabis-Verbot für Fahranfänger: Neue Regeln im Ausbau
Zusätzlich soll ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten eingeführt werden. Wer am Joint zieht und dazu ein Bier trinkt, sollte das Auto lieber stehen lassen. Wird die 3,5-Nanogramm-Grenze erreicht und zusätzlich Alkohol nachgewiesen, drohen ein Bußgeld von 1000 Euro und ein Monat Fahrverbot, der Bußgeldrahmen reicht sogar bis 5000 Euro.
Für Fahranfänger in der Probezeit und Führerscheinbesitzer unter 21 soll es wie schon beim Alkohol ein Cannabis-Verbot geben. Es droht neben dem Punkt in Flensburg in der Regel ein Bußgeld von 250 Euro.
Rauchfreiheitsgesetz: Bundesregierung plant Stricter Regeln für Autofahrer und Anbauvereine
Neben den verkehrsrechtlichen Anpassungen sollen die Regeln für die ab Sommer möglichen Cannabis-Vereine und weitere Details geändert werden. Um der Sorge entgegenzutreten, dass plantagenartige Anbauflächen entstehen, sieht der vorliegende Gesetzentwurf vor, dass Behörden Vereinen die Genehmigung verweigern dürfen, wenn deren Anbauflächen oder Gewächshäuser „in einem baulichen Verbund“ stehen oder dicht beieinander sind.
Zudem werden die Vorgaben für die Behörden vor Ort etwas gelockert: Statt, wie aktuell noch vorgegeben, die Anbauvereine einmal jährlich zu kontrollieren, heißt es nun, dies solle „regelmäßig“ geschehen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird dem Entwurf zufolge künftig außerdem Weiterbildungen für Suchtpräventionsberater anbieten und die Evaluation des Cannabis-Gesetzes wird ausgeweitet.
So soll das umstrittene Gesetz von „unabhängigen Dritten“ nicht nur daraufhin untersucht werden, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz und das Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen auswirkt, sondern auch daraufhin, ob die festgelegten Mengen für den privaten Cannabis-Besitz und die Weitergabemengen der Anbauvereine die richtige Größenordnung haben.
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