Strafen für Cannabis-Besitz: Alles deutet auf eine uneinheitliche Regelung hin
In Bezug auf den Besitz von Cannabis zeichnet sich eine uneinheitliche Regelung ab, die zu unterschiedlichen Strafen führen könnte. Dies könnte aufgrund der vielfältigen Gesetzeslagen in den verschiedenen Bundesländern geschehen. Die Unklarheit bezüglich der Strafen könnte zu einer Verwirrung sowohl bei den Bürgern als auch bei den Behörden führen. Es ist daher von hoher Bedeutung, dass eine einheitliche Regelung gefunden wird, um Klarheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten.
Bayern führt Bußgeldkatalog für CannabisVerstöße ein - Wie teuer wird es?
Das Gesetz legt einen bundesweiten Rahmen dafür fest, wie teuer Verstöße werden können. Als erstes Bundesland hat Bayern einen Bußgeldkatalog und weitere Vorschriften beschlossen. Macht das Schule? Erlaubt sind Besitz und Anbau der Droge für Volljährige zum Eigenkonsum - aber nur in begrenzten Mengen und mit Tabuzonen fürs Kiffen etwa auf Spielplätzen, in Schulen, Kitas und in Sichtweite davon. Wer dagegen fahrlässig oder mit Vorsatz verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und geahndet werden kann das laut Gesetz mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro. Das heißt aber nicht, dass es gleich so teuer wird.
Ein Überblick über die Bundesländer:
- Bayern: Im Freistaat ist bereits klar, welche Bußgelder für Cannabis-Verstöße drohen - 1000 Euro beispielsweise für das Kiffen in Gegenwart von Kindern. Das geht aus einem Bußgeldkatalog des Landesgesundheitsministeriums hervor, der seit dem 1. April gilt. Außerdem verbietet Bayern das Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten komplett. Zudem gibt es ein Kiff-Verbot für den Englischen Garten in München und den Hofgarten Bayreuth.
- Hessen: „Zeitnah einen Bußgeldkatalog mit konkreten Bußgeldern“ festzulegen - das strebt auch der hessische Justizminister Roman Poseck (CDU) an. Dazu liefen Abstimmungen mit anderen Ministerien. „Darüber hinaus werden auch Cannabisverbotszonen, ähnlich den Alkoholverbotszonen, zur Gefahrenabwehr geprüft.“
- Sachsen: Hier macht das CDU-geführte Innenministerium Druck: „Aufgrund vieler ungeklärter Fragen“ - etwa was die Kontrolle der ab 1. Juli möglichen Anbauvereinigungen angeht - werde die „erforderliche Verordnung“ des zuständigen Sozialministeriums „dringend erwartet“.
- Hamburg: Auch Hamburg beabsichtigt nach den Worten von Innensenator Andy Grote (SPD), in Kürze einen eigenen Bußgeldkatalog zu beschließen - zur Höhe der Bußgelder gibt es allerdings noch keine Auskunft, dem Vernehmen nach dürften sie sich aber am bayerischen Katalog orientieren.
- Baden-Württemberg: Im grün-schwarz geführten Baden-Württemberg verweist das Sozialministerium auf die laut Cannabisgesetz möglichen Bußgelder bis zu 30.000 Euro. Fragen zur Umsetzung in Baden-Württemberg, auch mit Blick auf „die konkrete Ausschöpfung des Bußgeldrahmens“, seien aktuell in der Abstimmung zwischen den Ressorts.
Das Gesetz legt somit klare Regeln fest, wie mit Verstößen gegen die Cannabis-Gesetzgebung umgegangen wird, und die Bundesländer haben unterschiedliche Ansätze zur Umsetzung. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Länder dem Beispiel Bayerns folgen werden.
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