Eine Regierungskommission hat kürzlich die Legalisierung von Abtreibungen bis zur zwölften Woche empfohlen. Diese Empfehlung hat in der Gesellschaft und der politischen Landschaft zu kontroversen Diskussionen geführt. Die Befürworter argumentieren, dass die Legalisierung von Abtreibungen ein wichtiger Schritt zur Stärkung der reproduktiven Rechte von Frauen ist und den Frauen die Autonomie über ihren eigenen Körper geben würde. Auf der anderen Seite gibt es starke Kritik von konservativen Gruppen und religiösen Organisationen, die die Legalisierung von Abtreibungen als moralisch falsch betrachten. Die Entscheidung darüber, ob diese Empfehlung umgesetzt wird, liegt nun bei der Regierung und dem Parlament, die in den kommenden Wochen über das Thema debattieren werden.
Regierungskommission empfiehlt Legalisierung von Abtreibungen bis zur 22. Woche
Die Regierungskommission, wie vom „Spiegel“ berichtet, empfiehlt die Legalisierung von Abtreibungen bis zur 22. Woche. Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe wird kommenden Montag vorgestellt. Laut dem Magazin ist die grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Abtreibung in der Frühphase der Schwangerschaft nicht mehr haltbar. Die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch entsprechen nicht verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Standards. Ab dem Zeitpunkt, an dem der Fötus eigenständig lebensfähig ist, sollen Abbrüche weiterhin verboten bleiben, was ungefähr in der 22. Woche seit Beginn der letzten Menstruation liegt.
Abtreibungsrecht soll in Deutschland bis zur 22. Woche überarbeitet werden
Der Gesetzgeber soll das Abtreibungsrecht in Deutschland bis zur 22. Woche überarbeiten, so die Empfehlung der Kommission. Aktuell ist eine Abtreibung grundsätzlich rechtswidrig, aber straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen erfolgt. Eine Beratung ist obligatorisch, und zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausnahmen sind vorgesehen bei einer Schwangerschaft aufgrund einer Vergewaltigung oder bei Gefahren für das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren.
Die Kommission schlägt vor, dass der Gesetzgeber in den Wochen zwischen dem ersten Trimester und der Spätphase festlegt, bis zu welchem Zeitpunkt ein Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Frau erlaubt ist. Eine Legalisierung von Abbrüchen über die zwölfte Woche hinaus wird ebenfalls diskutiert. Die Beratungspflicht könnte ebenfalls aufgehoben werden. In medizinischen oder kriminologischen Fällen sollen weiterhin Ausnahmen möglich sein, auch in späteren Phasen der Schwangerschaft.
Die Kommission sieht auch Potenzial für Neuregelungen im Bereich Eizellspenden und Leihmutterschaft. Es könnte ethisch vertretbar sein, Eizellspenden in Deutschland zuzulassen, vorausgesetzt, dass der Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleistet sind. In Bezug auf altruistische Leihmutterschaften liegt es im Ermessen des Gesetzgebers, das bisherige Verbot aufrechtzuerhalten, obwohl in bestimmten Fällen Ausnahmen möglich sind.
Schreibe einen Kommentar