Warnung des Rhein-Kreis Neuss vor der Verwendung von Brunnenwasser​.

Rhein-Kreis Neuss warnt vor Brunnenwasser-Nutzung: Die Behörden des Rhein-Kreises Neuss haben eine dringende Warnung an die Bürger herausgegeben, Brunnenwasser zu nutzen. Grund dafür ist die Feststellung von gesundheitsschädlichen Stoffen im Brunnenwasser, die eine potenzielle Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen. Betroffene Bürger werden aufgefordert, kein Brunnenwasser zu trinken, zu kochen oder für andere Zwecke zu verwenden. Es wird empfohlen, auf alternative Wasserquellen zurückzugreifen, um die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Die Behörden arbeiten intensiv daran, die Ursache der Verunreinigung zu ermitteln und Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu verbessern.

RheinKreis Neuss warnt vor Verwendung von Brunnenwasser in bestimmten Gebieten

Empfehlung des Kreises: Kein Trinkwasser aus privaten Gartenbrunnen in einigen Bereichen

Aufgrund von Altlasten sollte das Grundwasser aus privaten Garten-Brunnen in kreisweit fünf Bereichen nicht als Trinkwasser, zur Lebensmittelzubereitung oder zum Waschen von Obst oder Gemüse genutzt werden. Darauf weist der Rhein-Kreis hin. Nicht empfohlen wird das Wasser zudem für Außenduschen, Plansch- oder Schwimmbecken und die Bewässerung von Nahrungsmittelpflanzen sowie zur Verwendung in geschlossenen Räumen wie zum Beispiel in Gewächshäusern. Die Empfehlung des Amtes für Umweltschutz und des Kreisgesundheitsamtes gilt in Neuss für das ehemalige Pierburggelände mit den Bereichen Bockholtstraße 1 bis 60, Düsseldorfer Straße 224 bis 230, 240 bis 244 sowie 246 und Eckenerstraße 1 bis 2. Das Grundwasser ist dort bereits seit mehreren Jahren mit leicht-flüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) belastet. Eine Belastung des Grundwassers mit Cyaniden besteht bereits seit mehreren Jahren im Bereich des Kreispolizeigeländes in Neuss mit den Straßen Alte Aachener Straße, Hürtgener Straße, Saarstraße, Grefrather Weg 1 bis 47 und 2 bis 60 und Jülicher Landstraße 36 bis 180. Für die Jülicher Landstraße 41 bis 117 gilt die Empfehlung nicht. Eine Grundwasserbelastung mit Cyaniden liegt ebenfalls seit Jahren am ehemaligen Eternitgelände in Neuss mit dem Berghäuschensweg 71 bis 75 und 119 sowie Kölner Straße 1, 46 bis 50, 100 und 25 bis 75. Die Empfehlung gilt nicht für den Berghäuschensweg 28 bis 92.

In Kaarst-Holzbüttgen gilt die Empfehlung, Wasser aus privaten Gartenbrunnen nicht zu nutzen, für den Teilbereich südlich des Nordkanals und nördlich der Rotdornstraße beziehungsweise nördlich der Königsstraße. Die westliche Grenze bildet die Kaarster Straße, die östliche Grenze läuft parallel zur Straße Am Pfarrzentrum auf der Höhe der Einmündung Schlossstraße/Königsstraße. Grund ist dort eine Verunreinigung des Grundwassers mit LCKW. Betroffen ist darüber hinaus ein Teilbereich von Kaarst-Büttgen nördlich der Holzbüttgener Straße mit den Grenzen Bahnstraße/Driescher Straße/Scharnhorstraße und Vom-Stein-Straße bis hin zum nördlichen Ortsrand von Büttgen.

Klaus Schmitz

Ich bin Klaus, ein Experte und leidenschaftlicher Autor für Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über aktuelle Ereignisse in den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Sport. Ich bin stets bestrebt, unseren Lesern fundierte und aktuelle Informationen zu liefern, die sie informieren und zum Nachdenken anregen. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Journalismus und meiner Liebe zur deutschen Sprache bin ich stolz darauf, Teil des Teams von Real Raw News zu sein.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up